05.03.2010

Das Kindergartengesetz sieht vor, dass die Gemeinde jährlich in der Zeit zwischen Anfang März und Ende April den Bedarf an zukünftigen Kindergartenplätzen zu erheben hat. Grundsätzlich können, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, Kinder, die mit Beginn des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet haben, in den Kindergarten aufgenommen werden können.
Für Kinder, die am Stichtag ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag vor dem 1.9.2005), ist der Besuch eines Kindergartens ab September 2010 verpflichtend. Der Besuch des Kindergartens im Rahmen dieser Pflicht (16 bis 20 Stunden) ist kostenlos!
In Schlins ist aufgrund der aktuellen Kinderzahlen und der vorhandenen drei Gruppenräume weiterhin nur die Aufnahme von vier- und fünfjährigen Kindern in den Kindergarten möglich. Für die Kinder zwischen eineinhalb und drei Jahren steht uns mit der Spielkiste ein seit Jahren bewährter und verlässlicher Kinderbetreuungspartner zur Verfügung. Damit hoffen wir, Ihren Bedarf abdecken zu können. Für Ihr dreijähriges Kind gilt der Kindergartentarif auch in der Spielkiste!
Darüber hinaus stehen, falls notwendig, zusätzlich Tagesmütter zur Verfügung und der Kindergarten Röns nimmt aufgrund niedriger eigener Kinderzahlen gerne auch dreijährige Kinder aus Schlins auf. Wenn es die persönlichen Umstände erfordern, wird auch der Besuch in anderen Betreuungseinrichtungen außerhalb von Schlins genehmigt. Ziel ist jedoch, ein möglichst flexibles und bedarfsgerechtes Angebot im eigenen Ort anbieten zu können. Dazu soll die Bedarfserhebung mit beitragen.
Eltern von 4 und 5jährigen Kindern erhalten den Fragebogen „Kindergarten Schlins“. Die Eltern der Neugeborenen bis 3-jährigen Kinder erhalten zusätzlich den Fragebogen „Spielkiste Schlins“ und ich bitte Sie, Ihren Bedarf aus heutiger Sicht einzuschätzen und beide Fragebögen möglichst vollständig auszufüllen. Auch Anregungen und Wünsche sind herzlich willkommen.
Uns wäre sehr geholfen, wenn möglichst alle Erhebungsbögen bis spätestens 25. März beim Gemeindeamt Schlins eingelangt sind.
Die Bedarfserhebung ersetzt nicht die Anmeldung für den Kindergarten oder die Spielkiste! Dazu werden Sie vom jeweiligen Träger gesondert eingeladen.